Sinnlose Gesetze aus Schweiz

Es geht um den inzwischen aufgelösten Brieftaubendienst der Schweizer Armee.

Diese definiert Brieftauben wie folgt:

„Selbstreproduzierende Kleinflugkörper auf biologischer Basis mit fest programmierter automatischer Rückkehr aus beliebigen Richtungen und Distanzen“ 🙂

Nachzulesen ist dies im Spiegel 24/2003 oder online unter
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,252844-2,00.html.

Als Zusatzinfo sei gesagt, dass der Brieftaubendienst damals dem Schweizerischen „Bundesamt für Übermittlungstruppen“ unterstand. Dies ist wiederum nachzulesen in einer offiziellen Pressemitteilung der Schweizer Behörden:

http://www.admin.ch/cp/d/1996Jul17.170649.6345@idz.bfi.admin.ch.html.

Dort wird übrigens als Jahr der Auflösung 1996 genannt, während im Spiegel 1995 steht. (Vielleicht begann die Auflösung 1995 und dauerte bis 1996?)

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