Sinnlose Gesetze aus Italien

Staatsgesetze

Staatsgesetze:

  • Haben Sie in Italien ein öffentliches Lokal egal welcher Art, müssen Sie bis zur Sperrstunde offen lassen, müssen jeden bedienen der reinkommt, müssen es dulden wenn jemand sich nur aufwärmen will, auf die Toilette möchte oder einfach nur da sein will ohne Verzehr.
  • Sie müssen bei einer Sperrstunde um beispielsweise Uhr 2.00, jemandem der um eine Minute vor Uhr 2.00 eine Maß Bier ( = 1 Liter / Glas ) bestellt diese servieren. Befindet sich der Gast aber um eine Minute nach Uhr 2.00 noch im Lokal, ist das ein Verstoß gegen die Sperrzeit und wird mit einer Geldbuße zwischen EURO 200 bis EURO 400 geahndet.
  • Lassen Sie jemanden nicht auf die Toilette gibt es beim ersten Mal eine Strafe von ca. 50 EURO, beim zweiten Mal eine Strafe von ca. 150 EURO und beim dritten Mal wird der Laden per richterlichem Beschluss für 10 Tage zugesperrt. Gleiches gilt, wenn Sie jemanden vor die Tür setzen weil er nichts verzehrt.
  • Verkaufen Sie etwas in Ihrem Geschäft an einen Kunden und machen einen scontrino (Kassenzettel), geben diesen scontrino dem Kunden, dieser wirft ihn weg, er wird von der Finanza (Finanzpolizei) kontrolliert während sich die Ware noch in seinem Besitz befindet und findet der Kunde den scontrino nicht mehr, teilt sich die zu erwartende Geldstrafe wie folgt: Das 100fache des Rechnungsbetrages für den Kunden; das 1000fache für den Verkäufer.
  • Vor einigen Jahren wollte ein Politiker eine Regenwassersteuer festlegen.
    Berechnungsgrundlage hierfür war der jährliche Niedergang in Litern je Quadratmeter. Da es in Italien noch sehr viel Landwirtschaft mit richtig großem Landbesitz ab ca. 50.000 qm aufwärts gibt, wäre dies sicherlich ein lohnendes Geschäft gewesen.
  • Bis ca. 1995 existierte eine Kühlschranksteuer. Diese besagte, dass jeder, der einen oder mehrere Kühlschränke besitzt, je Kühlschrank eine jährliche Abgabe von EURO 15 zu leisten hatte. Man stelle sich die Einnahmen bei ca. 50 Millionen Kühlschränken vor.
  • Bis 1999 musste man jedes Jahr seinen Führerschein verlängern lassen (gegen Gebühr versteht sich, bis 1997 25 EURO, danach EURO 35)
    Hat man seine Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, verlor man automatisch „la Licenza“ (Führerschein)
  • Ziehen Sie in Italien um, müssen Sie auf die Gemeinde gehen und sich melden, danach warten Sie ungefähr 3 Monate bis jemand von der Vigile (Gemeindepolizei) kommt und kontrolliert ob Sie auch tatsächlich in einer Wohnung wohnen. Nach weiteren 4 Wochen (mit viel Glück) erhalten sie dann Ihren neuen Personalausweis, mit dem Sie dann erneut auf die Gemeinde gehen um Gas, Wasser, Abwasser, Strom beantragen können. Haben Sie alles nach ca. weiteren 2 Wochen, bekommen Sie eine Bescheinigung, das Sie da wohnen und bereits Wasser, etc. genehmigt bekommen haben, Mit dieser Genehmigung können Sie dann ein Telefon beantragen, welches Sie nach ca. weiteren 8 Wochen bekommen.
  • Haben Sie Land- und Immobilienbesitz in Italien welcher umzäunt ist, sollten Sie darauf achten, das der Zaun mindestens 1,80 Meter hoch ist.
    Ist er niedriger und sie wohnen in einem ländlichen Gebiet wo man von Oktober bis Dezember die Jagd pflegt, darf jeder Jäger ohne Ihre Erlaubnis über Ihren Zaun klettern und auf Ihrem Grundstück jagen, da jedes Hindernis unter 1,80 Meter unter Umständen im Jagdeifer nicht auffallen könnte.
  • Als Scharlatan zu arbeiten und damit sein Geld zu verdienen ist verboten.
  • In der Öffentlichkeit ist fluchen generell verboten.
  • Wenn ein Mann einen Rock trägt, kann er dafür verhaftet werden.
  • Jemand mit der Faust schlagen, ist ein Verbrechen.
  • Hunde müssen in ganz Italien angegurtet sein, sonst ist eine AUTOFAHRT mit Hunden verboten, und wird mit einer Geldstrafe oder Anzeige bestraft!

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